1. Buchungsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Reservierung nach den Richtlinien des Gastaufnahmevertrages des deutschen Hotel -und Gaststättenverbandes.
2. Vertragsabschluss
Mit Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
3. Leistungen
Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Dauer der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Vermieter zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes frei.
4. Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung
gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalstornosätze
berechnet (jeweils in % des Reisepreises).
Bei Rücktritt von einer Buchung gelten folgende Stornobedingungen:
• Rücktritt bis zum 31. Tag vor Anreise: 10% des Reisepreises
• Rücktritt bis zum 21. Tag vor Anreise: 30% des Reisepreises
• Rücktritt bis zum 14. Tag vor Anreise: 50% des Reisepreises
• danach 80% des Reisepreises
Diese Stornobedingungen gelten, sofern das gebuchte Zimmer für den entsprechenden Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann. Ist es uns möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung der Stornierungskosten.
Zur Vermeidung der im Falle einer Stornierung entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Gästehaus zum Goldberg
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